Ausschreibung - Chorbewerb

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Ausschreibung

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An die Freunde der Chormusik!
Wir erlauben uns, Ihnen hiermit die Ausschreibung für den 55. Internationalen Chorwettbewerb 2018 im Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich, zu überreichen und Sie zur Teilnahme herzlich einzuladen.

Die Träger dieser Veranstaltung sind:

  • Amt der Kärntner Landesregierung

  • Österreichischer Rundfunk · Studio Kärnten

  • Kulturamt der Stadt Spittal an der Drau

  • Singkreis Porcia, Spittal an der Drau


Die Veranstalter sind:
Kulturamt der Stadt Spittal an der Drau
9800 Spittal an der Drau, Burgplatz 1
Telefon: +43 (0) 47 62 / 56 50-223
Telefax: +43 (0) 47 62 / 32 37
E-Mail: info@chorbewerb-spittal.at

Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
Leitung: Bernhard Wolfsgruber
Homepage:  http://www.singkreis-porcia.at

Künstlerischer Leiter:
Bernhard Wolfsgruber

Zeit und Ort des Chorwettbewerbes:
5. bis 8. Juli 2018
Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich
Der Chorwettbewerb wird in zwei Kategorien durchgeführt:

  • Kategorie A – Kunstlied (mit Günther-Mittergradnegger-Preis)

  • Kategorie B – Volkslied

Ablauf des Chorwettbewerbes:

Donnerstag, 5. Juli
20.30 Uhr: Eröffnungskonzert des Singkreises Porcia
Freitag, 6. Juli  
19.00 Uhr: Bewerb Kategorie B – Volkslied
Samstag, 7. Juli  
9.30 Uhr: Pflichtlieder im Stadtsaal, Bewerb Kategorie A – Kunstlied
19.00 Uhr: Wahl-Kurzprogramm, Bewerb Kategorie A – Kunstlied
Sonntag,  8. Juli
11.00 Uhr: Offenes Singen in Millstatt
19.00 Uhr: Preisverleihung und Konzert der Preisträger

Preisgelder:

Kategorie A – Kunstlied  
1. Preis: Euro 1.500,–
2. Preis: Euro 900,–
3. Preis: Euro 600,–
Günther-Mittergradnegger-Preis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes: Euro 1.000,-
Kategorie B – Volkslied  
1. Preis: Euro 1.000,–
2. Preis: Euro 700,–
3. Preis: Euro 500,–

Zuerkennung der Preise:
Die Preise werden von einer Jury zuerkannt, die sich aus international anerkannten Chorfachleuten zusammensetzt. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Fahrtkosten:
Die Kosten der Fahrt nach Spittal an der Drau und zurück sind von den teilnehmenden Chören selbst zu tragen. Zusätzliche Fahrtkosten während des Chorwettbewerbes, die vorher nicht abgesprochen wurden, sind vom Chor selbst zu bezahlen.
Unterbringung und Verpflegung:

  • Alle Kosten für Quartier und Verpflegung der Teilnehmer am Chorwettbewerb werden vom Veranstalter getragen.

  • Die Einquartierung und Verpflegung der Teilnehmer am Chorwettbewerb erfolgt in Hotels, Gasthöfen, Heimen und Privatzimmern. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern – Einzelzimmer können nur für den Chorleiter und den Busfahrer zur Verfügung gestellt werden.

  • Die freie Einquartierung und Verpflegung beginnt mit dem Abendessen am Donnerstag, den 5. Juli und endet mit dem Frühstück am Montag, den 9. Juli 2018.

  • Eine Verlängerung des Aufenthaltes in Spittal an der Drau auf eigene Kosten ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.

Teilnehmer am Chorwettbewerb
Als Teilnehmer am Chorwettbewerb mit freiem Quartier und freier Verpflegung gelten:

  • der Dirigent / die Dirigentin

  • die aktiven Chorsängerinnen und -sänger (höchstens 45)

  • offizielle Begleitpersonen, wie Vorstand, Betreuer, Dolmetscher (höchstens 3)

  • ein oder zwei Busfahrer

  • Dolmetscher

Die Mitnahme eines gut Deutsch sprechenden Dolmetschers ist erwünscht.
Betreuung:
Die Chöre werden während des gesamten Chorwettbewerbes von Mitgliedern des Singkreises Porcia, Spittal an der Drau, persönlich betreut.
Anmeldung:
Die Anmeldung für die Teilnahme am Chorwettbewerb 2018 muss bis spätestens 31. Januar 2018 (Einlangen im Kulturamt Spittal an der Drau) schriftlich mit dem beigeschlossenen Formular erfolgen.
Mit der Anmeldung sind mitzuschicken:

  • ein kurzer Bericht über die Entstehung des Chores und sein bisheriges Wirken (mit beiliegendem Formular);

  • ein Foto des Chores, das nicht älter als ein Jahr sein soll – keine CDs und Cassetten. Fotos vom Internet müssen druckfähig sein.

Die Anmeldung ist an folgende Adresse einzusenden:

Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Kulturamt
Burgplatz 1
A-9800 Spittal an der Drau
Austria

Teilnahme:

  • Teilnahmeberechtigt sind nur gemischte Chöre.

  • Der Chor darf nicht mehr als 45, muss jedoch mindestens 16 SängerInnen haben.

  • Der Chor darf nur aus Amateuren bestehen (Dirigent bzw. Dirigentin ausgenommen).

  • Die Chöre müssen in beiden Kategorien (A und B) antreten.

  • Die Auswahl für die Teilnahme der angemeldeten Chöre erfolgt durch eine Jury.


Bedingungen für den Bewerb Kategorie A – Kunstlied

  • Zu singen sind drei Pflichtlieder und ein Kurzprogramm nach eigener Wahl, das 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten darf. Beim Kurzprogramm ist auch ein anspruchsvolles Jazz- oder Pop-Arrangement erlaubt.

  • Die Pflichtlieder 2018 sind:

Claudio Monteverdi (1567 - 1643) - Quelle augelin che canta - Universal Edition - UE32065
Edvard Grieg
(1843 - 1907) - Wie bist Du doch schön - Verlag Ferrimontana - EF1234
Christoph Ehrenfellner (*1975) - Auftragskompostition

  • Die Noten werden mit der Zusage Anfang Februar 2018 übersandt.

  • Zugelassen sind nur rein vokale Darbietungen ohne Klavier!

  • Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Werke nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik, Stilgefühl und Qualität. Die Jury wird ihr Urteil kurz öffentlich begründen.

  • Zusätzlich wird der „Günther-Mittergradnegger-Preis" vergeben, als Sonderpreis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes.


Bedingungen für den Bewerb Kategorie B – Volkslied

  • Zu singen ist ein Kurzprogramm mit 3 bis 4 charakteristischen Volksliedern des eigenen Landes, die jedoch 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten dürfen. Davon darf ein Lied auch von einer Kleingruppe mit mindestens 4 Sängern gesungen werden.

  • Zu singen ist ein Programm mit wenigstens einem Lied in einem volkstümlichen Satz (auch Einstimmigkeit ist möglich) sowie Volksliedbearbeitungen, die geeignet sind, die musikalischen Möglichkeiten des Chores zu zeigen und die Eigenart des Volkes zu demonstrieren.

  • Die Volkslieder müssen auswendig gesungen und dirigiert werden.

  • Zugelassen sind rein vokale Darbietungen, auch die Begleitung mit typischen Instrumenten des Landes ist möglich, jedoch kein Klavier.

  • Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Lieder nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik und Stilgefühl. Die Jury wird ihr Urteil öffentlich kurz begründen.

  • Für den Volksliedbewerb ist besonders erwünscht, dass die Chöre in Landes- oder Nationaltrachten auftreten.



 
 
 
 
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