Hauptmenü:
An die Freunde der Chormusik!
Wir erlauben uns, Ihnen hiermit die Ausschreibung für den 56. Internationalen Chorwettbewerb 2019 im Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich, zu überreichen und Sie zur Teilnahme herzlich einzuladen.
Die Träger dieser Veranstaltung sind:
Amt der Kärntner Landesregierung
Österreichischer Rundfunk · Studio Kärnten
Kulturamt der Stadt Spittal an der Drau
Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
Die Veranstalter sind:
Kulturamt der Stadt Spittal an der Drau
9800 Spittal an der Drau, Burgplatz 1
Telefon: +43 (0) 47 62 / 56 50-
E-
Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
Leitung: Bernhard Wolfsgruber
Homepage: http://www.singkreis-
Künstlerischer Leiter:
Bernhard Wolfsgruber
Zeit und Ort des Chorwettbewerbes:
4. bis 7. Juli 2019
Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich
Der Chorwettbewerb wird in zwei Kategorien durchgeführt:
Kategorie A –Kunstlied (Gehobene Chorliteratur) (mit Günther-
Kategorie B – Volkslied
Ablauf des Chorwettbewerbes:
Donnerstag, 4. Juli
20.30 Uhr: Eröffnungskonzert des Singkreises Porcia
Freitag, 5. Juli
09:00 Uhr: Fototermin für die Chorleiter Schlosshof Porcia
09:15 Uhr: Chorleiterbesprechung im Porciazimmer (Schloss Porcia, 1. Stock)
Ab 10:15 Uhr Stellproben im Schlosshof Porcia und Stadtsaal, Lutherstraße (lt. Plan)
19.00 Uhr: Bewerb Kategorie B – Volkslied
Samstag, 6. Juli
9.30 Uhr: Pflichtliedsingen im Stadtsaal, Bewerb Kategorie A – Kunstlied
19.00 Uhr: Wahl-
Sonntag, 7. Juli
ab 09:00 Uhr: Messgestaltungen in den umliegenden Gemeinden (Teilnahme optional)
11.00 Uhr: Offenes Singen in Millstatt (in Landestracht)
19.00 Uhr: Preisverleihung und Konzert der Preisträger
Ab ca. 21:30 Uhr Abschlussfeier im Stadtsaal
Die Teilnahme an allen Veranstaltungspunkten ist obligatorisch!
Preisgelder:
Kategorie A – Kunstlied
1. Preis: Euro 1.500,–
2. Preis: Euro 900,–
3. Preis: Euro 600,–
Günther-
Kategorie B – Volkslied
1. Preis: Euro 1.000,–
2. Preis: Euro 700,–
3. Preis: Euro 500,–
Zuerkennung der Preise:
Die Preise werden von einer Jury zuerkannt, die sich aus international anerkannten Chorfachleuten zusammensetzt. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Fahrtkosten:
Die Kosten der Fahrt nach Spittal an der Drau und zurück sind von den teilnehmenden Chören selbst zu tragen. Zusätzliche Fahrtkosten während des Chorwettbewerbes, die vorher nicht abgesprochen wurden, sind vom Chor selbst zu bezahlen.
Unterbringung und Verpflegung:
Alle Kosten für Quartier und Verpflegung (ausgenommen Getränke) der Teilnehmer am Chorwettbewerb werden vom Veranstalter getragen.
Die Einquartierung und Verpflegung der Teilnehmer am Chorwettbewerb erfolgt in Hotels, Gasthöfen, Heimen und Privatzimmern. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern – Einzelzimmer können nur für den Chorleiter und den Busfahrer zur Verfügung gestellt werden.
Die kostenfreie Einquartierung und Verpflegung beginnt mit dem Abendessen am Donnerstag, den 4. Juli und endet mit dem Frühstück am Montag, den 8. Juli 2019.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes in Spittal an der Drau auf eigene Kosten ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
Teilnehmer am Chorwettbewerb
Als Teilnehmer am Chorwettbewerb mit freiem Quartier und freier Verpflegung gelten:
der Dirigent / die Dirigentin
die aktiven Chorsängerinnen und -
offizielle Begleitpersonen, wie Vorstand, Betreuer, Dolmetscher (maximal 3 Personen)
ein oder zwei Busfahrer
Die Mitnahme eines gut Deutsch oder Englisch sprechenden Dolmetschers ist erwünscht.
Betreuung:
Die Chöre werden während des gesamten Chorwettbewerbes von Mitgliedern des Singkreises Porcia, Spittal an der Drau, persönlich betreut.
Anmeldung:
Die Anmeldung für die Teilnahme am Chorwettbewerb 2019 muss bis spätestens 31. Januar 2019 (Einlangen im Kulturamt Spittal an der Drau) schriftlich mit dem beigeschlossenen Formular erfolgen.
Der Anmeldung sind beizufügen :
ein kurzer Bericht über die Entstehung des Chores und sein bisheriges Wirken (mit beiliegendem Formular);
ein digitales Foto des Chores in druckfähiger Auflösung, das nicht älter als ein Jahr sein soll – (Übertragung des uneingeschränkten Nutzungsrechtes für den Veranstalter.
keine Tonträger .
Die Anmeldung ist idealerweise digital nach Ausfüllung des Onlineformulares (LINK) zu übermitteln. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung ausgedruckt an folgende Adresse gesendet werden: :
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Kulturamt
Burgplatz 1
A-
Austria
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind nur gemischte Chöre.
Der Chor darf nicht mehr als 45, muss jedoch mindestens 16 SängerInnen haben.
Der Chor darf nur aus Amateuren bestehen (Dirigent bzw. Dirigentin ausgenommen).
Die Chöre müssen in beiden Kategorien (A und B) antreten.
Die Auswahl für die Teilnahme der angemeldeten Chöre erfolgt durch eine Jury.
Bedingungen für den Bewerb Kategorie A – Kunstlied / Pflichtlied
Zu singen sind drei Pflichtlieder und ein zusätzliches Kurzprogramm nach eigener Wahl, das 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten darf. Beim Kurzprogramm ist auch ein anspruchsvolles Jazz-
Die Pflichtlieder 2019 sind:
Leonhard Lechner (1553 -
Edward Elgar (1857 -
Frode Fjellheim (*1959) – Auftragskompostition
Ein Exemplar der oa. Noten wird mit der Zusage zur Teilnahme Anfang Februar 2019 übersandt, Die angeführten Ausgaben der Werke sind obligatorisch.
Zugelassen sind nur rein vokale Darbietungen ohne Klavier!
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Werke nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik, Stilgefühl und Qualität. Die Jury wird ihr Urteil kurz öffentlich begründen.
Zusätzlich wird der „ Günther-
Bedingungen für den Bewerb Kategorie B – Volkslied
Zu singen ist ein Kurzprogramm mit 3 bis 4 charakteristischen Volksliedern des eigenen Landes, die jedoch 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten dürfen. Davon darf ein Lied auch von einer Kleingruppe mit mindestens 4 SängerInnen gesungen werden.
Die Lieder sollten traditionelle Volksliedsätze sein, die die musikalischen Möglichkeiten des Chores zeigen und die Eigenart der lokalen Landeskultur demonstrieren (Auch Einstimmigkeit ist möglich).
Komplexe Volksliedbearbeitungen sollen nur einen kleinen Teil des Programmes abbilden.
Die Volkslieder müssen auswendig gesungen und dirigiert werden.
Bei dieser Kategorie ist die Begleitung mit typischen Instrumenten des Landes möglich (ausgenommen Klavier).
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Lieder nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik und Stilgefühl. Die Jury wird ihr Urteil öffentlich kurz begründen.
Für den Volksliedbewerb ist es besonders erwünscht, dass die Chöre in Landes-
Unkostenbeitrag: Bei einer Zusage ist von den teilnehmenden Chören ein Unkostenbeitrag von € 100,-
Für das Preisträgerkonzert (Sonntag) ist ein zusätzliches Lied vorzubereiten.
Beim Singen unter der Linde in Millstatt (am Sonntag um 11 Uhr) sollten möglichst Lieder von lockerem Charakter präsentiert werden. Es ist erwünscht, dort Lieder zu singen, die nicht aus dem Kurzprogrammes der Kategorie B stammen.