Wir erlauben uns, Ihnen hiermit die Ausschreibung für den 59. Internationalen Chorwettbewerb 2025 im Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich, zu überreichen und Sie zur Teilnahme herzlich einzuladen.
Die Träger dieser Veranstaltung sind:
·Amt der Kärntner Landesregierung
·Österreichischer Rundfunk · Studio Kärnten
·Kulturabteilung der Stadtgemeinde Spittal
·Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
Die Veranstalter sind:
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Abteilung 7 – Kultur & Stadtmarketing
9800 Spittal an der Drau, Burgplatz 1
Telefon: +43 (0) 47 62 / 56 50-223
E-Mail: info@chorbewerb-spittal.at
Singkreis Porcia, Spittal an der Drau
Leitung: Bernhard Wolfsgruber
Homepage: http://www.singkreis-porcia.at
Künstlerischer Leiter:
Bernhard Wolfsgruber
Zeit und Ort des Chorwettbewerbes:
3. bis 6. Juli 2025
Schloss Porcia in Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich
Der Chorwettbewerb wird in zwei Kategorien durchgeführt:
·Kategorie A – Kunstlied (Gehobene Chorliteratur) (mit Günther-Mittergradnegger-Preis)
·Kategorie B – Volkslied
Ablauf des Chorwettbewerbes:
Donnerstag, 3. Juli 2025
20.30 Uhr: Eröffnungskonzert des Singkreises Porcia (Schloss Porcia)
Freitag, 4. Juli 2025
09:30 Uhr: Fototermin für die Chorleiter Schlosshof Porcia
09:45 Uhr: Chorleiterbesprechung im Porciazimmer (Schloss Porcia, 1. Stock)
Ab 10:45 Uhr Stellproben im Schlosshof Porcia und Stadtsaal, Lutherstraße (lt. Plan)
19.00 Uhr: Bewerb Kategorie B – Volkslied (Schloss Porcia und zeitversetzt im Stadtsaal) (in Landestracht)
Samstag, 5. Juli 2025
9.30 Uhr: Pflichtliedsingen im Stadtsaal, Bewerb Kategorie A – Kunstlied (Stadtsaal)
19.00 Uhr: Wahl-Kurzprogramm, Bewerb Kategorie A – Kunstlied (Schloss Porcia und zeitversetzt imStadtsaal)
Sonntag, 6. Juli 2025
ab 09:00 Uhr: Messgestaltungen in den umliegenden Gemeinden (Teilnahme optional)
11.15 Uhr: Offenes Singen in Millstatt (in Landestracht)
19.00 Uhr: Preisverleihung und Konzert der Preisträger (Schloss Porcia)
Ab ca. 21:30 Uhr Abschlussfeier im Stadtsaal
Die Teilnahme an allen Veranstaltungspunkten ist obligatorisch!
Preisgelder:
Kategorie A – Kunstlied
·1. Preis: Euro 1.500,–
·2. Preis: Euro 900,–
·3. Preis: Euro 600,–
Günther-Mittergradnegger-Preis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes: Euro 1.000,-
Kategorie B – Volkslied
·1. Preis: Euro 1.000,–
·2. Preis: Euro 700,–
·3. Preis: Euro 500,–
Zuerkennung der Preise:
Die Preise werden von einer Jury zuerkannt, die sich aus international anerkannten Chorfachleuten zusammensetzt. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Fahrtkosten:
Die Kosten der Fahrt nach Spittal an der Drau und zurück sind von den teilnehmenden Chören selbst zu tragen. Zusätzliche Fahrtkosten während des Chorwettbewerbes, die vorher nicht abgesprochen wurden, sind vom Chor selbst zu bezahlen.
Eventuell benötigte Visa sind rechtzeitig vom Chor selbst zu beantragen.
Unterbringung und Verpflegung:
Alle Kosten für Quartier und Verpflegung (ausgenommen Getränke) der Teilnehmer am Chorwettbewerb werden vom Veranstalter getragen (Unkostenbeitrag: siehe unten).
Die Einquartierung und Verpflegung der Teilnehmer am Chorwettbewerb erfolgt in Hotels, Gasthöfen, Heimen und Privatzimmern. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern – Einzelzimmer können nur für den Chorleiter und den Busfahrer zur Verfügung gestellt werden.
Die Einquartierung und Verpflegung beginnt mit dem Abendessen am Donnerstag, den 3. Juli und endet mit dem Frühstück am Montag, den 7. Juli 2025
Eine Verlängerung des Aufenthaltes in Spittal an der Drau auf eigene Kosten ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
Teilnehmer am Chorwettbewerb
Als Teilnehmer am Chorwettbewerb mit freiem Quartier und freier Verpflegung zum Unkostenbeitrag von € 50,- pro Person gelten:
·Die aktiven Chorsängerinnen und -sänger inklusive dem Dirigenten / der Dirigentin (höchstens 45 Personen)
·Offizielle Begleitpersonen, wie Vorstand, Betreuer, Dolmetscher (maximal 3 Personen)
·Ein oder zwei Busfahrer
·In Summe also maximal 50 Personen
Die Mitnahme eines gut Deutsch oder Englisch sprechenden Dolmetschers ist erwünscht.
Unterkunft und Vollverpflegung wird seitens der Stadtgemeinde Spittal an der Drau für die oben angeführten 50 maximal teilnehmenden Personen zum Unkostenbeitrag von € 50,- pro Person gestellt. Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für Chorsängerinnen und Sänger, Busfahrer, einen Dolmetscher, den Chorleiter, nicht aber für weitere Offizielle und Begleitpersonen gilt.
Für zusätzliche Offizielle oder Begleitpersonen wird ein Pauschalbetrag für Unterkunft und Verpflegung von 250,- Euro pro Person verrechnet. Dieser Betrag ist spätestens am Tag nach der Anreise fällig.
Betreuung:
Die Chöre werden während des gesamten Chorwettbewerbes von Mitgliedern des Singkreises Porcia, Spittal an der Drau, persönlich betreut.
Anmeldung:
Die Anmeldung für die Teilnahme am Chorwettbewerb 2025muss bis spätestens 31. Januar 2025 (Einlangen im Kulturamt Spittal an der Drau) schriftlich mit dem beigeschlossenen Formular erfolgen.
Der Anmeldung sind beizufügen :
·ein kurzer Bericht über die Entstehung des Chores und sein bisheriges Wirken (mit beiliegendem Formular);
·ein digitales Foto des Chores in druckfähiger Auflösung, das nicht älter als ein Jahr sein soll – (Übertragung des uneingeschränkten Nutzungsrechtes für den Veranstalter)
·keine Tonträger
Von den bei der Anmeldung angegebenen Werken darf pro Kategorie nachträglich nur ein Stück geändert werden. (Deadline ist der 1. Juni 2025)
Die Anmeldung ist idealerweise digital nach Ausfüllung des Onlineformulares (LINK) zu übermitteln. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung ausgedruckt an folgende Adresse gesendet werden:
Stadtgemeinde Spittal an der Drau
Abteilung 7 – Kultur & Stadtmarketing
Burgplatz 1
A-9800 Spittal an der Drau
Austria
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind nur gemischte Chöre.
·Der Chor darf nicht mehr als 45, muss jedoch mindestens 16 SängerInnen haben.
·Der Chor darf nur aus Amateuren bestehen (Dirigent bzw. Dirigentin ausgenommen).
·Die Chöre müssen in beiden Kategorien (A und B) antreten.
·Die Auswahl für die Teilnahme der angemeldeten Chöre erfolgt durch eine Jury.
Bedingungen für den Bewerb Kategorie A – Kunstlied / Pflichtlied
Zu singen sind zwei (von drei) Pflichtlieder und ein zusätzliches Kurzprogramm nach eigener Wahl, das 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten darf. Beim Kurzprogramm ist auch ein anspruchsvolles Jazz- oder Pop-Arrangement erlaubt.
Herr, nun lässest du, OP 96, Nr. 1 – Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847) ISMN:9790007062514 (4:30)
Pseudea– Martin Stampfl *1984 (Text: Laura Wiesinger/Auftragswerk – unveröffentlicht)
Alle drei Werke sind Pflichtstücke und von jedem teilnehmenden Chor zu singen.
Die Noten des Auftragswerkes von Martin Stampfl wird mit der Zusage zur Teilnahme Anfang Februar 2025 übersandt, die angeführten Ausgaben der übrigen Werke sind obligatorisch und selbst zu besorgen.
Zugelassen sind nur rein vokale Darbietungen ohne Klavier!
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Werke nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik, Stilgefühl und Qualität. Die Jury wird ihr Urteil kurz öffentlich begründen.
Zusätzlich wird der „Günther-Mittergradnegger-Preis" vergeben, als Sonderpreis für die beste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes.
Bedingungen für den Bewerb Kategorie B – Volkslied
Zu singen ist ein Kurzprogramm mit 3 bis 4 charakteristischen Volksliedern des eigenen Landes, die jedoch 10 Minuten reine Singzeit nicht überschreiten dürfen. Davon darf ein Lied auch von einer Kleingruppe mit mindestens 4 SängerInnen gesungen werden.
Die Lieder sollten traditionelle Volksliedsätze sein, die die musikalischen Möglichkeiten des Chores zeigen und die Eigenart der lokalen Landeskultur demonstrieren (Auch Einstimmigkeit ist möglich).
Komplexe Volksliedbearbeitungen sollen nur einen kleinen Teil des Programmes abbilden.
Die Volkslieder müssen auswendig gesungen und dirigiert werden.
Bei dieser Kategorie ist die Begleitung mit typischen Instrumenten des Landes möglich (ausgenommen Klavier).
Die Jury beurteilt jedes der gesungenen Lieder nach Intonation, Chorklang, Dynamik, Rhythmik und Stilgefühl. Die Jury wird ihr Urteil öffentlich kurz begründen.
Für den Volksliedbewerb ist es besonders erwünscht, dass die Chöre in Landes- oder Nationaltrachten auftreten.
Unkostenbeitrag:
Bei einer Zusage ist von den teilnehmenden Chören ein Unkostenbeitrag von € 50,- pro begünstigten Teilnehmer (dazu zählen Chorleiter/in, Dolmetscher/in, Busfahrer/in und Sänger/innen - max. 50 Personen) bis 1. März 2025 zu errichten.
Die Kontoverbindung wird übermittelt. Bei späterer selbstverschuldeter Absage wird dieser Betrag einbehalten.
Für Personen, die nicht begünstigte Teilnehmer im Sinne der vorigen Ausführungen sind (nicht teilnehmende Begleitpersonen), ist ein Pauschalbeitrag für Unterkunft und Vollverpflegung von € 250,- pro Person bis 1. März 2025 zu entrichten.
Für das Preisträgerkonzert (Sonntag) ist ein zusätzliches Lied vorzubereiten.
Beim Singen unter der Linde in Millstatt (am Sonntag um 11:15 Uhr) sollten möglichst Lieder von lockerem Charakter präsentiert werden. Es ist erwünscht, dort Lieder zu singen, die nicht aus dem Kurzprogrammes der Kategorie B stammen.